Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 23. Juni 2025

Diese Erklärung informiert über den Stand der Barrierefreiheit der Website www.agentur-supreme.de gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über bestehende Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten.

Die Supreme GmbH ist bemüht, ihren Webauftritt barrierefrei zugänglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Nutzer:innen – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen – einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen und Leistungen zu ermöglichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.agentur-supreme.de ist mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102, der BITV 2.0 sowie der EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) aktuell nur teilweise vereinbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen – mit dem Ziel, bis Ende 2025 eine vollständige Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, zu erreichen.

Nicht barrierefreie Inhalte auf der Website

1. Fehlende Alternativtexte für Bilder

(WCAG 2.1 – 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte)

Einige Bilder auf der Seite sind nicht mit beschreibenden Alternativtexten versehen. Nutzer:innen von Screenreadern erhalten daher keinen gleichwertigen Zugang zum Bildinhalt.

2. Unzureichendes Kontrastverhältnis

(WCAG 2.1 – 1.4.3, 1.4.11)

Bestimmte Textabschnitte und Icons haben nicht das notwendige Kontrastverhältnis zum Hintergrund. Dies kann die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung beeinträchtigen.

3. Fehlende semantische Struktur

(WCAG 2.1 – 1.3.1, 2.4.6, 2.4.10)

HTML-Überschriftenstruktur und inhaltliche Gruppierungen sind teilweise nicht korrekt umgesetzt. Dadurch kann es zu Schwierigkeiten bei der Navigation mit Screenreadern kommen.

4. Keine „Skip to Content“-Funktion

(WCAG 2.1 – 2.4.1)

Aktuell existiert kein Mechanismus, mit dem Nutzer:innen direkt zum Hauptinhalt springen können, z. B. ein „Zum Inhalt springen“-Link. Das erschwert die Bedienung per Tastatur.

5. Unzureichende Linkbeschriftungen

(WCAG 2.1 – 2.4.4)

Verlinkte Buttons oder Textabschnitte wie „Mehr erfahren“ sind nicht immer eindeutig beschriftet. Für Nutzer:innen mit Screenreader sind diese Links daher nicht selbsterklärend.

6. Screenreader-Kompatibilität bei interaktiven Elementen

(WCAG 2.1 – 4.1.2)

Einzelne Schaltflächen und Icons sind nicht korrekt im Accessibility Tree abgebildet oder verfügen nicht über eine programmatisch erkennbare Rolle oder Bezeichnung.

Ausnahmen & unverhältnismäßige Belastung

Bestimmte Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei, weil sie laut § 3 BFSG von der Pflicht ausgenommen sind oder die Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.

Unverhältnismäßige Belastung

Die vollständige barrierefreie Anpassung aller Komponenten würde eine grundlegende technische Neuentwicklung erfordern. Aufgrund personeller und wirtschaftlicher Ressourcen ist eine sofortige Umsetzung nicht leistbar, jedoch bis Ende 2025 eingeplant.

Zeitbasierte Medien vor dem 28. Juni 2025

Einige eingebettete oder verlinkte Videos wurden vor dem 28.06.2025 veröffentlicht. Gemäß § 3 Abs. 3 BFSG sind solche Inhalte von der Barrierefreiheitsverpflichtung ausgenommen.

Drittinhalte

Inhalte, die von externen Anbietern stammen (z. B. Ticketshops, Social-Media-Widgets), unterliegen nicht unserer redaktionellen Kontrolle. Eine barrierefreie Anpassung dieser Elemente ist uns daher nicht möglich.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.06.2023 erstellt und zuletzt am 23.06.2025 aktualisiert. Grundlage war eine interne Selbstbewertung.

Kontakt und Feedback

Du hast Barrieren auf unserer Website entdeckt oder möchtest Verbesserungsvorschläge einreichen? Dann melde dich gern bei uns:

Supreme GmbH

Kempowski-Ufer 1

18055 Rostock